Zum Schutzpotential des Asylbereichs für Menschenhandelsopfer
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.82Abstract
Menschenhandelsopfer haben kraft Völker- und Europarecht besonderen Anspruch auf Schutz und Unterstützung. Der Beitrag stellt dar, wie diese Opferschutzverpflichtungen im Asylverfahren umgesetzt werden können: Wann erfüllen Menschenhandelsopfer die Flüchtlingseigenschaft? Wie kann sichergestellt werden, dass sie im Asylverfahren als Opfer erkannt werden? Wie sollte ein völkerrechtskonformes Identifizierungsverfahren aussehen? Wie wird die Unterstützung im Asylverfahren gewährleistet und wie verhält sich der Opferschutz zum Dublin-Verfahren? Letztlich ist festzustellen, dass der Asylbereich sein Schutzpotential im heutigen Zeitpunkt sowohl in Bezug auf die materielle Schutzgewährung als auch auf die Behandlung von Opfern im Verfahren noch nicht ganz ausschöpft.Veröffentlicht
2018-10-16
Ausgabe
Rubrik
Migrationsrecht | droit des migrations | diritto della migrazione | migration law
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Copyright (c) 2018 Nula Frei

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