Publikation von Urteilen durch Gerichte

Autor/innen

  • Daniel Hürlimann

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.8

Abstract

«Ein Urteil, dessen Begründung die gebotene Überzeugungskraft hat, gewinnt weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung, so dass es nicht nur die Parteien, sondern die Öffentlichkeit angeht.»

Oskar Bosshardt, alt Präsident des Zürcher Verwaltungsgerichts

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Veröffentlicht

2014-10-22

Ausgabe

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