Publikation von Urteilen durch Gerichte
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.8Abstract
«Ein Urteil, dessen Begründung die gebotene Überzeugungskraft hat, gewinnt weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung, so dass es nicht nur die Parteien, sondern die Öffentlichkeit angeht.»
Oskar Bosshardt, alt Präsident des Zürcher Verwaltungsgerichts
Veröffentlicht
2014-10-22
Ausgabe
Rubrik
Articles
Lizenz
Copyright (c) 2015 Daniel Hürlimann
Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.