Die kontrollierte Abgabe von Cannabis als wissenschaftliche Forschung aus rechtlicher Sicht
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.69Abstract
Das Bundesamt für Gesundheit verweigerte der Universität Bern eine Ausnahmebewilligung für die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie. Das Betäubungsmittelgesetz sieht die Abgabe von Betäubungsmitteln ausnahmsweise zu wissenschaftlichen Zwecken vor. Nach der Auffassung des Autors wäre eine begrenzte Studie nach geltendem Recht grundsätzlich bewilligungsfähig.Veröffentlicht
2018-06-16
Ausgabe
Rubrik
Öffentliches Recht | droit public | diritto pubblico | public law
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