Revision des Datenschutzgesetzes: kollektive Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht?
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.64Abstract
In seiner Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) steht der Bundesrat der Aufnahme von kollektiven Rechtsdurchsetzungsmechanismen wie dem ideellen Verbandsbeschwerderecht in den Erlasstext kritisch gegenüber. Das DSG wäre hierfür jedoch an sich ein geeigneter Rechtsbereich; im Recht der Europäischen Union ist denn auch eine Öffnungsklausel für ein Verbandsklagerecht enthalten. Für Einzelpersonen haben sich die Möglichkeiten, Verletzungen ihrer Datenschutzinteressen selbst geltend zu machen, in den letzten Jahren infolge der zunehmenden Technologisierung tendenziell verschlechtert. Ein ideelles Verbandsbeschwerderecht könnte hier – neben anderen prozessualen Instrumenten wie beispielsweise der Behördenbeschwerde – unterstützend wirken.Veröffentlicht
2018-04-25
Ausgabe
Rubrik
Informationsrecht | droit de l'information | diritto dell'informazione | information law
Lizenz
Copyright (c) 2018 Regina Meier

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
Creative Commons Lizenz
Autor/innen, die in dieser Zeitschrift publizieren möchten, stimmen den folgenden Bedingungen zu:
- Die Autor/innen behalten das Urheberrecht und erlauben der Zeitschrift die Erstveröffentlichung unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz, die es anderen erlaubt, die Arbeit unter Nennung der Autor/innenschaft und der Erstpublikation in dieser Zeitschrift zu verwenden.
- Die Autor/innen können zusätzliche Verträge für die nicht-exklusive Verbreitung der in der Zeitschrift veröffentlichten Version ihrer Arbeit unter Nennung der Erstpublikation in dieser Zeitschrift eingehen (z.B. sie in Sammelpublikation oder einem Buch veröffentlichen).
- Die Autor/innen werden dazu ermutigt, ihre Arbeit parallel zur Einreichung bei dieser Zeitschrift online zu veröffentlichen (z.B. auf den Homepages von Institutionen oder auf ihrer eigenen Homepage), weil so produktive Austauschprozesse wie auch eine frühe und erweiterte Bezugnahme auf das veröffentlichte Werk gefördert werden (siehe The Effect of Open Access).