Revision des Datenschutzgesetzes: kollektive Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht?
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.64Abstract
In seiner Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) steht der Bundesrat der Aufnahme von kollektiven Rechtsdurchsetzungsmechanismen wie dem ideellen Verbandsbeschwerderecht in den Erlasstext kritisch gegenüber. Das DSG wäre hierfür jedoch an sich ein geeigneter Rechtsbereich; im Recht der Europäischen Union ist denn auch eine Öffnungsklausel für ein Verbandsklagerecht enthalten. Für Einzelpersonen haben sich die Möglichkeiten, Verletzungen ihrer Datenschutzinteressen selbst geltend zu machen, in den letzten Jahren infolge der zunehmenden Technologisierung tendenziell verschlechtert. Ein ideelles Verbandsbeschwerderecht könnte hier – neben anderen prozessualen Instrumenten wie beispielsweise der Behördenbeschwerde – unterstützend wirken.Veröffentlicht
2018-04-25
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Informationsrecht | droit de l'information | diritto dell'informazione | information law
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