Weisungen bei bedingtem Strafvollzug und deren Verhältnis zu Massnahmen

Autor/innen

  • Luca Ranzoni

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.60

Abstract

Strafrechtliche Weisungen im Zusammenhang mit bedingten Strafen bieten selten Anlass zur Diskussion. Sie sind seit jeher präsent, unbemerkt, fast vergessen. Dass das Weisungsinstitut von einem theoretischen Standpunkt nicht hinreichend durchdacht ist, zeigt sich an verschiedenen Stellen, nicht zuletzt in der oft unklaren Abgrenzung zu strafrechtlichen Massnahmen. Dieser Artikel soll einen Beitrag zur Klärung der Verhältnisse leisten.

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Veröffentlicht

2018-02-16

Ausgabe

Rubrik

Strafrecht | droit pénal | diritto penale | criminal law