Daueraufenthaltsstatus vs. öffentliche Sicherheit – Zum Rechtsrahmen der Ausweisung krimineller Drittstaatsangehöriger in der Europäischen Union

Autor/innen

  • Sarah Progin-Theuerkauf Universität Fribourg

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.57

Abstract

Im Dezember 2017 entschied der EuGH im Fall Lopez Pastuzano, dass die Ausweisung von Drittstaatsangehörigen mit einer Daueraufenthaltsberechtigung (EU) nach der Richtlinie 2003/109/EG nur unter den Voraussetzungen von Art. 12 der Richtlinie möglich ist, d.h. die betreffende Person muss eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellen und es muss stets eine individuelle Abwägung der Umstände des Einzelfalls durchgeführt werden. Ein Automatismus aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung ist unzulässig. Zudem spielt es nach der Richtlinie keine Rolle, ob die Ausweisung als verwaltungsrechtliche Sanktion ausgesprochen wurde oder Folge einer strafrechtlichen Verurteilung war.

Autor/innen-Biografie

Sarah Progin-Theuerkauf, Universität Fribourg

Assoziierte Professorin für Europarecht und europäisches Migrationsrecht

Forschungsschwerpunkte:
Europäisches und schweizerisches Asylrecht
Internationales Flüchtlingsrecht
Grundfreiheiten des AEUV
Unionsbürgerschaft
Schengen & Dublin
Freizügigkeitsabkommen CH-EU

Downloads

Veröffentlicht

2018-01-20

Ausgabe

Rubrik

Migrationsrecht | droit des migrations | diritto della migrazione | migration law