Rezension: Eliane Welte, Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Strafjustiz
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.52Abstract
Die Strafjustiz muss sich erklären. Zum einen verlangen dies Bundesverfassung (Art. 30 Abs. 3 BV) und Strafprozessordnung (Art. 69 StPO), zum andern ist es ein Gebot der Zeit: Die Gerichtsberichterstattung wird in den Medienhäusern abgebaut, und in Social Media dominieren weder journalistisch noch juristisch ausgebildete Personen die Diskussion. Die Dissertation von Eliane Welte zieht daraus wichtige Schlüsse: Erstens muss die Strafjustiz ihr originäres Produkt – das Urteil, den Strafbefehl oder die Einstellungsverfügung – niederschwellig und unkompliziert zugänglich machen – zum Beispiel mit einer Liste der erlassenen Endentscheide in einer zentralen Datenbank im Internet. Zweitens muss die Strafjustiz auch über sich als Institution aktiv kommunizieren: Sie soll auf öffentliche Kritik reagieren und sich bemühen, Verständnis für ihre Anliegen zu wecken. Dafür braucht es Medienbeauftragte und Kommunikationskonzepte. Die Dissertation zeigt umfassend, welche Formen der Berichterstattung (von Print über TV bis zu Live-Ticker aus dem Gerichtssaal) zu welchen Spannungen mit den Kommunikationsanliegen der Strafjustiz führen. Und wie sie damit optimal umgeht.Veröffentlicht
2017-12-14
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Rubrik
Informationsrecht | droit de l'information | diritto dell'informazione | information law
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