Verpflichtung zu Open Access – universitäres Publizieren der Zukunft?
Abstract
Unter Open Access versteht man den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur. Sowohl der schweizerische Nationalfonds als auch Swissuniversities verlangen in immer verbindlicherer Form nach Open Access. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob Universitätsangestellte zu Open Access verpflichtet werden dürfen. Die Autoren zeigen zunächst auf, wie diese Frage in anderen Ländern angegangen wurde und gehen danach auf eine mögliche Implementierung in der Schweiz ein.
Copyright (c) 2017 Fabienne Sarah Graf

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
Creative Commons Lizenz
Autor/innen, die in dieser Zeitschrift publizieren möchten, stimmen den folgenden Bedingungen zu:
- Die Autor/innen behalten das Urheberrecht und erlauben der Zeitschrift die Erstveröffentlichung unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz, die es anderen erlaubt, die Arbeit unter Nennung der Autor/innenschaft und der Erstpublikation in dieser Zeitschrift zu verwenden.
- Die Autor/innen können zusätzliche Verträge für die nicht-exklusive Verbreitung der in der Zeitschrift veröffentlichten Version ihrer Arbeit unter Nennung der Erstpublikation in dieser Zeitschrift eingehen (z.B. sie in Sammelpublikation oder einem Buch veröffentlichen).
- Die Autor/innen werden dazu ermutigt, ihre Arbeit parallel zur Einreichung bei dieser Zeitschrift online zu veröffentlichen (z.B. auf den Homepages von Institutionen oder auf ihrer eigenen Homepage), weil so produktive Austauschprozesse wie auch eine frühe und erweiterte Bezugnahme auf das veröffentlichte Werk gefördert werden (siehe The Effect of Open Access).