Zur obligatorischen Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am gemischten Schwimmunterricht

Autor/innen

  • Sarah Progin-Theuerkauf Universität Fribourg

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.31

Abstract

Am 10. Januar 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verhängung einer Geldbusse in Höhe von 1'400 CHF, die die Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Stadt gegen die Eltern zweier muslimischer Mädchen wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten verhängt hatte, deren Recht auf Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK nicht verletzt hat. Der nachfolgende Beitrag fasst das Urteil, das nur in französischer Sprache erhältlich ist, zusammen und bewertet es.

Autor/innen-Biografie

Sarah Progin-Theuerkauf, Universität Fribourg

Assoziierte Professorin für Europarecht und europäisches Migrationsrecht

Forschungsschwerpunkte:
Europäisches und schweizerisches Asylrecht
Internationales Flüchtlingsrecht
Grundfreiheiten des AEUV
Unionsbürgerschaft
Schengen & Dublin
Freizügigkeitsabkommen CH-EU

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Veröffentlicht

2017-11-23

Ausgabe

Rubrik

Öffentliches Recht | droit public | diritto pubblico | public law