Zur obligatorischen Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am gemischten Schwimmunterricht
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.31Abstract
Am 10. Januar 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verhängung einer Geldbusse in Höhe von 1'400 CHF, die die Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Stadt gegen die Eltern zweier muslimischer Mädchen wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten verhängt hatte, deren Recht auf Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK nicht verletzt hat. Der nachfolgende Beitrag fasst das Urteil, das nur in französischer Sprache erhältlich ist, zusammen und bewertet es.
Veröffentlicht
Ausgabe
Rubrik
Lizenz
Copyright (c) 2017 Sarah Progin-Theuerkauf
Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.