Vaterschaftsurlaub, what else?

Autor/innen

  • Irene Grohsmann

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.3

Abstract

Sowohl gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als auch gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung dürfen Frau und Mann nicht aufgrund traditioneller Rollenverteilungen und Geschlechterstereotypen unterschiedlich behandelt werden. Seit den 1990er Jahren hat ein gesellschaftlicher Wandel stattgefunden, welcher die Rolle des Vaters stärkt. Dies hat auch in den Rechtsordnungen der Mehrzahl der europäischen Staaten und der Rechtsprechung des EGMR Niederschlag gefunden. Die aktuelle Regelung in der Schweiz, wonach nur Mütter einen bezahlten Urlaub nach der Geburt eines Kindes erhalten können, beruht auf traditionellen Vorstellungen über die Rolle von Frauen als Betreuerinnen der Kinder und Männer als Ernährer. Diese sind vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels in Europa und der Schweiz nicht mehr tragbar.

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Veröffentlicht

2014-08-31

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