Asylrechtliche Überlegungen zur Schutzbedürftigkeit Edward Snowdens
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.2Abstract
Es gib Anhaltspunkte dafür, dass Edward Snowden die Kriterien der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt und er daher Asyl erhalten sollte. In jedem Fall aber müsste ihm – sofern die Gefahr besteht, dass er unter ähnlichen Bedingungen wie Chelsea Manning inhaftiert würde – aus menschenrechtlichen Aspekten (Grundsatz des Non-Refoulement) Schutz gewährt werden. In der EU steht hierfür das Instrument des subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie zur Verfügung. In der Schweiz müsste Snowden, sofern er kein Asyl erhält, jedenfalls vorläufig aufgenommen werden.
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Copyright (c) 2015 Sarah Progin-Theuerkauf

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