Mehrheitsfähige Klimapolitik
Ein Kommentar zu «Whistleblowing für das Weltklima» von Marc Thommen und Jascha Mattmann, erschienen im Januar 2021 in sui generis
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.173Abstract
Am 13. Januar 2020 hat das Bezirksgericht Lausanne ein aufsehenerregendes Urteil gefällt, indem es zwölf Klimaaktivisten, die in einer Credit-Suisse-Filiale Tennis gespielt hatten, in allen Anklagepunkten freigesprochen hat. Das Gericht wurde scharf dafür kritisiert, dass es einen rechtfertigenden Notstand (Art. 17 StGB) angenommen hat. Einige Autoren beliessen es jedoch nicht bei
der blossen Kritik, sondern brachten gleich eine alternative Begründung vor, um von der Bestrafung der Aktivisten abzusehen. Der Autor geht hier auf den Rechtfertigungs- bzw. Schuldausschlussgrund der Wahrung berechtigter Interessen ein, welcher von Marc Thommen und Jascha Mattmann ins Feld geführt wurde.
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