Lausanner Nebelpetarden zu Facebook
Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 6B_440/2019 vom 18. November 2020 (zur Publikation vorgesehen)
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.162Abstract
Das Bundesgericht prüft die Anwendung des Medienstrafrechts auf die Social-Media-Plattform «Facebook». Die Frage, ob Facebook ein Medium sei, wird zwar traktiert, aber nicht wirklich beantwortet. Zudem bleibt völlig unklar, warum das Haftungsprivileg des Art. 28 StGB im vorliegenden Zusammenhang nicht gilt, obwohl Facebook ein Medium zu sein scheint.
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Copyright (c) 2021 Matthias Schwaibold
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