«Das hätte man wissen müssen!» – Der Rückschaufehler und sein Einfluss auf das Fahrlässigkeitsdelikt
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.16Abstract
Der Beitrag behandelt das in der Psychologie seit Langem diskutierte Phänomen, dass das Wissen um den Ausgang eines bestimmten Schadensereignisses die nachträgliche Beurteilung von dessen Voraussehbarkeit signifikant beeinflusst. Der Autor widmet sich der Frage, ob diese Erkenntnisse Einfluss auf unsere Dogmatik der strafrechtlichen Fahrlässigkeitsdelikte haben und falls ja, wie diese zu vermeiden wären. Er kommt zur Einsicht, dass die oft als debiasing-Methode diskutierte Zweiteilung des Prozesses weder über das Tatinterlokut noch über das Erfolgsinterlokut befriedigend gelöst werden kann. Sobald der Strafrichter mit einer Fahrlässigkeitstat befasst ist, weiss er, dass ein Erfolg eingetreten ist, da die folgenlose Fahrlässigkeit nicht strafbar ist. Der Autor schlägt deshalb eine andere Methode zur Vermeidung des Rückschaufehlers vor.
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