Der Sanktionsrabatt im abgekürzten Verfahren
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.158Abstract
In der wissenschaftlichen Diskussion über das abgekürzte Verfahren wird das zwischen den Parteien ausgehandelte Strafmass zuweilen vernachlässigt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wann und in welchem Umfang sich hier ein Sanktionsrabatt rechtfertigen lässt. Die vertiefte Erörterung dieser Thematik führt im Ergebnis zur Forderung eines Verzichts auf die in der Praxis gewährten grosszügigen Strafminderungen. Von hier aus kann man sogar noch einen Schritt weiter gehen und die kriminalpolitische Legitimation des gesetzlich geregelten Abspracheverfahrens insgesamt in Zweifel ziehen.
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