Die berufliche Vorsorge im Rahmen von M&A Transaktionen - eine Übersicht
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.146Abstract
Unternehmensverkäufe und Restrukturierungen haben nicht nur direkte Folgen für Mitarbeitende, sondern auch für die Vorsorgeeinrichtungen, bei denen die Mitarbeitenden versichert sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zu einer teilweisen organisatorischen Aufhebung - einer Teilliquidation - der Vorsorgeeinrichtung kommen. Um Ungleichheiten zu vermeiden, sind Vorsorgeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, in einem Reglement die Voraussetzungen und das Verfahren einer solchen Teilliquidation zu regeln. Die betroffenen Mitarbeiter sind vor allem an der Höhe der Austrittsleistung interessiert und wollen am Erfolg und an den Reserven beteiligt werden. Die Vorsorgeeinrichtung verfolgt jedoch genau gegenläufige Interessen und will das Substrat soweit wie möglich behalten. Aus Sicht der Mitarbeiter gibt es darum bei Teilliquidationen von Vorsorgeeinrichtungen einige Besonderheiten zu beachten.
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Copyright (c) 2020 Marc Nufer, Lorenz Raess
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