Rechtliches Gehör in Administrativuntersuchungen
Kommentar zum Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts A-7102/2017 vom 14. Mai 2018, zum Urteil des Bundesgerichts 1C_297/2018 vom 28. März 2019, zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-7102/2017 vom 27. August 2019 sowie zum Urteil des Bundesgerichts 1C_527/2019 vom 14. April 2020.
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.145Abstract
Im Rahmen der Beurteilung der Rechtmässigkeit der Bearbeitung von Personendaten bzw. eines Informationszugangsgesuchs hatte das Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit, sich zur Geltung des verfassungsrechtlichen Gehörsanspruchs (Art. 29 Abs. 2 BV) in Administrativuntersuchungen zu äussern. Mit der Anerkennung eines Gehörsanspruchs zugunsten der von einer Administrativuntersuchung Betroffenen stärkt es deren verfahrensrechtliche Position. Zudem leistet es damit einen Beitrag zur Überwindung des herkömmlichen, auf Verfügungen bzw. Entscheide beschränkten Verfahrensverständnisses.
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