Rezension: Christoph Urwyler, Die Praxis der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.143Abstract
Die bedingte Entlassung stellt die letzte Stufe des Strafvollzugs dar und soll Gefangene auf ein Leben in Freiheit vorbereiten. Aus amtlichen Statistiken weiss man, dass einerseits kantonale Unterschiede in der Entlassungspraxis bestehen und andererseits die bedingten Entlassungen in den letzten Jahren rückläufig sind. Über die Hintergründe dieser Befunde und die detaillierten Prozesse bei bedingten Entlassungen ist jedoch wenig bekannt. In seiner Dissertation geht Christoph Urwyler diesen Punkten nach. Auf theoretischer Ebene arbeitet er die rechtlichen Grundlagen für die bedingte Entlassung auf, aus empirischer Sicht geht er auf Basis einer umfassenden Aktenerhebung der Frage nach, wie die Entlassungsentscheide im bestehenden weiten Ermessensspielraum zustande kommen.
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