Tatenlose Massnahmen?
Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie Putativrechtfertigung schizophrener Wahntäter
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.141Abstract
Damit eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet werden kann, muss u.a. eine vorsätzliche und rechtswidrige Anlasstat gegeben sein. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass der krankheitsbedingte Irrtum eines Schizophrenen die Rechtswidrigkeit der Anlasstat aufheben kann, wenn der Täter bei Abwehrhandlungen im Verfolgungswahn die Voraussetzungen der Putativnotwehr erfüllt. Um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des therapiebedürftigen Schizophrenen zu verhindern, bieten die Autoren verschiedene Lösungsansätze und sprechen sich letztlich klar für eine Gesetzesänderung aus.
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Copyright (c) 2020 Marc Thommen, Elmar Habermeyer, Marc Graf
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