Reformbedarf im schweizerischen Sexualstrafrecht
«Egoistisch, rücksichtslos, kaltherzig» – aber strafrechtlich nicht relevant?
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.122Abstract
Anhand von fünf Fallbeispielen aus der kantonalen Praxis soll veranschaulicht werden, dass bei sexuellen Übergriffen nicht nur die den Sexualdelikten typischerweise inhärenten Beweisprobleme, sondern mitunter auch das materielle Recht schlicht keine Strafverfolgung ermöglicht. Diese Praxisbeispiele zeigen, dass sich Beschuldigte nach geltendem Recht bisweilen wissentlich über ein klares «Nein» hinwegsetzen können, ohne sich wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung strafbar zu machen. Damit entkräftet die vorliegende Untersuchung die Meinung, dass das schweizerische Recht bereits heute alle Fälle nicht-einverständlicher sexueller Handlungen angemessen erfassen könne.
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Copyright (c) 2020 Nora Scheidegger, Agota Lavoyer, Tamara Stalder

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