Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen

Autor/innen

  • Moritz Oehen

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.12

Abstract

Privatkläger sind zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert, sofern sie zivilrechtliche Forderungen geltend machen. Personen, die Forderungen gegen das Gemeinwesen geltend machen, sind hingegen nicht legitimiert. Das Bundesgericht hält an dieser Rechtsprechung aus verschiedenen Gründen im Grundsatz fest.

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Veröffentlicht

2015-05-06

Ausgabe

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