Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.12Abstract
Privatkläger sind zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert, sofern sie zivilrechtliche Forderungen geltend machen. Personen, die Forderungen gegen das Gemeinwesen geltend machen, sind hingegen nicht legitimiert. Das Bundesgericht hält an dieser Rechtsprechung aus verschiedenen Gründen im Grundsatz fest.
Veröffentlicht
2015-05-06
Ausgabe
Rubrik
Articles
Lizenz
Copyright (c) 2016 Moritz Oehen

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
Creative Commons Lizenz
Autor/innen, die in dieser Zeitschrift publizieren möchten, stimmen den folgenden Bedingungen zu:
- Die Autor/innen behalten das Urheberrecht und erlauben der Zeitschrift die Erstveröffentlichung unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz, die es anderen erlaubt, die Arbeit unter Nennung der Autor/innenschaft und der Erstpublikation in dieser Zeitschrift zu verwenden.
- Die Autor/innen können zusätzliche Verträge für die nicht-exklusive Verbreitung der in der Zeitschrift veröffentlichten Version ihrer Arbeit unter Nennung der Erstpublikation in dieser Zeitschrift eingehen (z.B. sie in Sammelpublikation oder einem Buch veröffentlichen).
- Die Autor/innen werden dazu ermutigt, ihre Arbeit parallel zur Einreichung bei dieser Zeitschrift online zu veröffentlichen (z.B. auf den Homepages von Institutionen oder auf ihrer eigenen Homepage), weil so produktive Austauschprozesse wie auch eine frühe und erweiterte Bezugnahme auf das veröffentlichte Werk gefördert werden (siehe The Effect of Open Access).