Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.12Abstract
Privatkläger sind zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert, sofern sie zivilrechtliche Forderungen geltend machen. Personen, die Forderungen gegen das Gemeinwesen geltend machen, sind hingegen nicht legitimiert. Das Bundesgericht hält an dieser Rechtsprechung aus verschiedenen Gründen im Grundsatz fest.
Veröffentlicht
Ausgabe
Rubrik
Lizenz
Copyright (c) 2016 Moritz Oehen
Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.