Behandlungsabbruch als Tötung auf Verlangen?
Offene Rechtsfragen des Behandlungsabbruchs am Beispiel des Herzschrittmachers eines urteilsfähigen Patienten
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.115Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, in welchen Fällen die Deaktivierung eines Herzschrittmachers durch einen Arzt ein rechtmässiger und sogar verpflichtender Behandlungsabbruch ist und welchen sie eine verbotene Tötung auf Verlangen darstellt. Die Lösung erschliesst sich weder aus der Art der lebenserhaltenden Apparatur noch aus der Weise der Lebensbeendigung. Vielmehr gibt das Gesetz die Grenze zur strafbaren Tötung vor, wenn Bedeutung und Reichweite des Autonomieschutzes bei dessen Auslegung berücksichtigt werden.
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