Die Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.108Abstract
Die seit dem 1. Januar 2002 gesetzlich vorgesehene Vorratsdatenspeicherung von Randdaten im Bereich des Fernmeldeverkehrs wurde vom Bundesgericht am 2. März 2018 bestätigt. Nun soll der EGMR darüber befinden. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung desselben sowie des EuGH darf ein spannendes Urteil erwartet werden. Zu beobachten ist nämlich, dass die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung von den Gerichten unterschiedlich bewertet wird. Dies ist wohl nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es sich bei dieser Thematik letztlich um eine Abwägung zwischen dem Schutz der Grundrechte der betroffenen Personen und dem Bedürfnis nach Sicherheit handelt.
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