Die ökonomische Kriminalitätstheorie postuliert, dass eine Person nur
dann ein Verbrechen begeht, wenn der erwartete Nutzen die erwarteten
Kosten überwiegt. Daraus ergeben sich zwei Hebel zur Prävention von
Kriminalität: die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit und der Schwere einer
Bestrafung. Diese Sichtweise hatte nachhaltigen Einfluss auf die
Politik zur Abschreckung von deviantem Verhalten. Gut ersichtlich ist
dies in Bezug auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne
gültige Fahrkarte: Kontrollen, progressive Zuschläge und Bussen, welche
zu Ersatzfreiheitsstrafen führen können. Diese Mittel sind repressiv,
aufwendig und können die öffentlichen Kassen belasten. Überdies stellt
sich die Frage der Effektivität solcher auf Rationalitätsannahmen
beruhenden Massnahmen. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Text
der Nudging-Ansatz als mildes, kostengünstiges und effektives
Instrument zur Prävention von Beförderungserschleichung präsentiert.
Zitiervorschlag: Jon Gashi, Stupsen statt strafen?, sui generis 2024, S.
21
* Jon Gashi, MLaw, wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am
Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern,
Abteilung Prof. Martino Mona (Jon.Gashi@krim.unibe.ch).
Beförderungserschleichung verursacht gesellschaftlichen Schaden. Die
Einbusse, die die ÖV-Branche im Jahre 2022 davontragen musste, beträgt 60
Millionen Franken.[1] Um das
schädliche Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) ohne gültige
Fahrkarte zu reduzieren, sind die Transportunternehmen befugt, Kontrollen
und Zuschläge einzusetzen (Art. 20 PBG[2]).
Ein Beispiel dafür sind die progressiven «Zuschläge» von Bernmobil, die bei
einem ersten Vorfall 100 Franken, bei einem zweiten Vorfall 140 Franken und
bei einem dritten Vorfall 170 Franken betragen.[3]
Überdies droht dem Täter eine Busse, wenn das Transportunternehmen einen
entsprechenden Strafantrag stellt (Art. 57 PBG
oder Art. 150 StGB[4]
i.V.m. Art. 172ter StGB). In diesem Fall kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen.
Obschon es sich bei der Beförderungserschleichung gem.
Art. 172ter StGB
um ein geringfügiges Vermögensdelikt handelt, kann das Nichtbezahlen der
Busse zur zwangsweisen Ersatzfreiheitsstrafe führen
(Art. 106 Abs. 2 StGB). Das
bedeutet theoretisch, dass das Nichtlösen eines Tickets im Wert von bspw.
CHF 2.60[5] am Ende eine
Gefängnisstrafe zur Folge haben kann. Solche Ersatzstrafen sind nicht nur
eingriffsintensiv, sondern belasten zudem die öffentlichen Kassen. Eine vom
Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich in Auftrag gegebene Studie ergab,
dass ein Aufenthaltstag einer Ersatzfreiheitsstrafe CHF 259.50
kostete.[6]
Die Studie ergab ausserdem, dass rund 40% der untersuchten
Ersatzfreiheitsstrafen mit Beförderungserschleichung in Zusammenhang
standen.[7]
Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag danach gefragt,
welche Anwendungsmöglichkeiten der Nudging-Ansatz als mildes und
kostengünstiges Instrument im Bereich der Prävention von
Beförderungserschleichung bietet.
Ziel dieses Beitrags ist es, verschiedene Typen von Nudges für den Einsatz
in der Prävention von Beförderungserschleichung zu präsentieren. Dabei gilt
es zu betonen, dass der hier vorgestellte Nudging-Ansatz nicht als Ersatz
für notwendige wohlfahrtsstaatliche Massnahmen dienen kann, die
armutsbetroffenen Menschen ein Recht auf die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel garantieren. Die Zielgruppe der Nudges umfasst Personen, die
ohne gültige Fahrkarte reisen, obschon sie für den Erwerb einer solchen
über die finanziellen Möglichkeiten verfügen. Dies erscheint umso
begründeter, als laut einer Berner Kriminalitätsstudie aus dem Jahr 2010
«Mitglieder oberer Bildungs- und Gesellschaftsschichten häufiger
schwarzfahren» als Menschen aus tieferen Schichten.[8]
Zunächst werden zur Veranschaulichung der herkömmlichen Massnahmen gegen
Beförderungserschleichung die Abschreckungstheorie und die ihr zugrunde
liegenden Rationalitätsannahmen erläutert (II. Rationalität und
Abschreckung). Darauf aufbauend wird Nudging definiert (III. Nudging).
Anschliessend werden konkrete Nudges für den Einsatz in der Prävention von
Beförderungserschleichung präsentiert (IV. Nudges gegen
Beförderungserschleichung). Darauf folgt zuletzt das Schlusswort (V.
Schlusswort).
II. Rationalität und Abschreckung
Im Zuge gesellschaftlichen Wandels und neoliberaler Ordnungspolitik wurden
in der Kriminologie der Spätmoderne ökonomische Erklärungsansätze
dominant.[9]
Es setzte sich die Auffassung durch, dass kriminelles Verhalten das Ergebnis
freiwilliger Entscheidungen sei. Im Zentrum dieser Theorie steht die
Grundprämisse des Homo oeconomicus, wonach der Mensch in
rational-kalkulierender Weise die ihm zur Verfügung stehenden
Handlungsalternativen, d.h. Kosten und Nutzen, gegeneinander abwägt und sich
schliesslich für diejenige Alternative entscheidet, die den höchsten Nutzen
verspricht.[10]
Überträgt man diese Annahmen auf kriminelles Verhalten, so ergibt sich das
Bild einer kriminellen Person, die sensibel auf die Kosten-Nutzen-Struktur
einer kriminellen Aktivität reagiert. Die ökonomische Theorie impliziert
also, dass die vom Rechtssystem für die Begehung von Straftaten auferlegten
Sanktionen als Preise fungieren und die Entscheidungen potenziell
delinquenter Personen vorhersehbar beeinflussen.[11] Das Zuschlags- und
Sanktionssystem bei Beförderungserschleichung erscheint aus ökonomischer
Erklärungsperspektive sinnvoll. Demnach werden drohende Zuschläge von der
rational-kalkulierenden Person vor der Tatbegehung berücksichtigt. Dabei
ist nicht nur die Höhe des Zuschlags von Bedeutung, sondern zudem die
Wahrscheinlichkeit, durch Kontrollen erwischt zu werden.[12]
Eine konsequente Verfolgung des ökonomischen Ansatzes würde bedeuten, dass
Kriminalität weitgehend durch härtere Strafen und verstärkte Kontrollen
erfolgreich bekämpft werden kann. Dem stehen jedoch grundsätzliche Probleme
entgegen:
b) Grellfarbenes Kontrollpersonal
Die politische Implikation besteht nun darin, relevante Informationen und
Merkmale so zu präsentieren, dass ihr kriminalpräventives Potenzial
ausgeschöpft wird und sie in der Risikowahrnehmung der Adressaten möglichst
effektiv erkannt und gewichtet werden.[41]
Hier ergeben sich Spielräume für informative Nudges, welche sowohl
neue Informationen in die Entscheidungsumgebung einbringen als auch die
Salienz (d.h. Sichtbarkeit, Auffälligkeit) bestimmter Elemente erhöhen
können.[42]
Angesichts dessen ist es aus einer verhaltenspsychologischen Perspektive
sinnvoll, die Strafverfolgung salienter zu
gestalten.[43]
So wurde vorgeschlagen, fürs Falschparken grosse und bunte Strafzettel
einzusetzen, auf denen in grossen Buchstaben «VIOLATION» steht, damit sie
für Vorbeifahrende besonders auffällig sind.[44]
Ähnlich argumentieren Cass Sunstein und Adrian Vermeule, dass eine erhöhte
Sichtbarkeit von Hinrichtungen potenzielle Straftäter abschrecken würde, da
diese die Wahrscheinlichkeit einer Todesstrafe höher einschätzen würden.[45]
Für eine effektive Prävention von Beförderungserschleichung sollten daher
Fahrkartenkontrollen gut sichtbar sein. Dies kann dadurch erreicht werden,
dass das Kontrollpersonal keine dunkle, sondern grellfarbene und auffällige
Uniformen trägt.[46] So
erscheinen Kontrollen in der Umgebung von potenziellen Tätern salienter,
sind leichter wahrnehmbar und im Rahmen der Verfügbarkeitsheuristik eher
verfügbar. Ohne den tatsächlichen Kontrollaufwand zu erhöhen, könnte dies
die subjektive Risikoeinschätzung nach oben beeinflussen. Dabei
ist jedoch zu beachten, dass ein auffälliges Erscheinungsbild des
Kontrollpersonals auch kontraproduktive Auswirkungen haben kann: Es könnte
das Risiko, erwischt zu werden, verringern, da man sich womöglich den gut
sichtbaren Kontrollen leichter entziehen kann.
c) Präsentation des Sanktionsrisikos
Eine weitere Massnahme, um einer verzerrten Risikoeinschätzung
entgegenzuwirken, ist der verstärkte Hinweis auf drohende Bussen und
regelmässige Kontrollen. Dies kann durch eine entsprechende Beschilderung
in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Haltestellen erfolgen. Die
reine Sachinformation stellt eine simple und kostengünstige Massnahme dar.
Selbst wenn sie unwirksam wäre, wäre sie wohl kaum kontraproduktiv. Dies
umso mehr, als eine australische Studie aus dem Jahr 2017 die vermehrte
Verbreitung von Informationen über die tatsächliche Bussenhöhe empfiehlt,
da diese von bewusst handelnden Personen niedriger eingeschätzt wird, als
sie tatsächlich ist.[47]
Nebst dem Hinweis auf die drohende Busse und regelmässige Kontrollen
besteht Spielraum, die Abschreckungswirkung der Sachinformation durch eine
eindringliche und emotionalisierende Gestaltung zu erhöhen. Menschen sind
empfänglicher für lebendige, auffällige und einfache Informationen.[48]
Um die Aufmerksamkeit auf bestimmte Informationen zu lenken, ist es daher
entscheidend, diese salient und leicht verständlich zu präsentieren.[49]
Zwei inhaltlich identische Aussagen können demnach je nach Präsentation
unterschiedliche Urteile und Verhaltensweisen beim Adressaten begünstigen.
Insbesondere die Verwendung von Bildern vom Kontrollpersonal kann das Thema
greifbarer und realitätsnäher machen und somit einen stärkeren Eindruck
hinterlassen. Eine entsprechende Wirkung wurde in einem Experiment an der
Universität in Newcastle beobachtet. Darin wurde ein Rückgang der
Fahrraddiebstähle um 62% beobachtet, nachdem an Abstellplätzen jeweils ein
90x60 cm grosses Schild auf Augenhöhe platziert
wurde.[50]
Das Schild bildete ein männliches Augenpaar mit der Aufschrift «Cycle
thieves, we are watching you» ab.[51]
Die Effektivität dieses Vorgehens ist trotz des Verlagerungseffekts
signifikant. In ähnlicher Weise liessen sich an gut sichtbaren Stellen
innerhalb von öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen Bilder von
realgrossen Kontrolleuren mit der Aufschrift «Fahrgeldbetrüger werden mit
100 Franken gebüsst!» oder «Achtung - wir machen täglich Ticketkontrollen!»
platzieren.
2. Hürden auf- und abbauen
a) Status-Quo-Bias
Aus Gründen der Trägheit, Gedankenlosigkeit und Gewohnheit neigen Menschen
dazu, an einem Verhalten oder einer Situation festzuhalten, auch wenn eine
Änderung nur wenig aufwendig ist und grossen Nutzen verspricht.[52]
Dieser sogenannte Status-Quo-Bias wird bei Probemitgliedschaften,
wie sie von vielen Streamingdiensten, Fitnessstudios und Zeitschriften
angeboten werden, gezielt ausgenutzt.[53]
Die Kundschaft profitiert von der zeitlich befristeten kostenlosen
Mitgliedschaft. Diese verwandelt sich am Ende in ein kostenpflichtiges Abo,
falls nicht innerhalb einer vorgegebenen (und meist kleingedruckten) Frist
ausdrücklich gekündigt wird. Den Anbietern ist dabei bewusst, dass Menschen
meist vergessen oder zu träge sind, das Abonnement fristgerecht zu kündigen
oder sich so sehr an die Produkte und Leistungen gewöhnt haben, dass ein
Verzicht einen erheblichen Verlust darstellen würde. Es ist schwieriger,
bspw. auf ein Netflix-Abo zu verzichten, wenn man sich an den
uneingeschränkten und reibungslosen Zugang zu Tausenden von Filmen und
Serien gewöhnt hat.
Default-Nudges zielen darauf ab, durch eine gezielte Änderung der
Standardvorgabe (Default-Setting) den Status-Quo-Bias auszunutzen. Sie
wurden bereits für den Einsatz in verschiedenen Bereichen vorgeschlagen,
u.a. bei der Entscheidung, ob man Organspender werden will,[54]
bei der Wahl von Autoversicherungen[55]
oder bei der Festlegung der Höhe der Rentenbeiträge.[56]
Diese Überlegungen lassen sich auf die Verhinderung von
Beförderungserschleichung übertragen. Wer ein Abonnement für eine bestimmte
ÖV-Zone besitzt, kann innerhalb dieser Zone keine Beförderungserschleichung
begehen. Eine effektive Präventionsstrategie sollte demnach gezielt den
Abschluss und die Verlängerung von Abonnements fördern. Ähnlich wie bei den
Probemitgliedschaften würde durch die Einführung einer entsprechenden
vertraglichen Klausel ein Abonnement für den
öffentlichen Verkehr automatisch verlängert werden, sofern der Kunde nicht
ausdrücklich kündigt.[57]
Eine solche Massnahme zielt darauf ab, den Status-Quo-Bias auszunutzen, um
die Wahrscheinlichkeit von Abonnementverlängerungen zu erhöhen. Damit wird
das gewünschte Verhalten - Fahren mit gültigen Fahrkarten - gefördert,
indem die Hürden für die Verlängerung von Abonnements gesenkt werden. Es
handelt sich also um einen Nudge, der das Verhalten der Fahrgäste in die
gewünschte Richtung lenkt, ohne ihre Entscheidungsfreiheit einzuschränken.
Allerdings sollten die Bedingungen und Kündigungsfristen transparent
kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
b) Simplifizierung
Zur Prävention von Beförderungserschleichung lassen sich auch sog.
Simplifizierungs-Nudges
einsetzen. Simplifizierungs-Nudges sollen
bestimmte Verhaltensweisen erleichtern, indem der damit verbundene Aufwand
reduziert wird.[58] Eine
Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, ist die saliente Anbringung von
QR-Codes in gut sichtbaren und zugänglichen Bereichen rund um öffentliche
Verkehrsmittel (wie etwa an Sitzen und Haltestangen). Der Fahrgast kann den
Code mit dem Smartphone scannen und wird direkt zur Kaufseite
weitergeleitet. Alternativ können die Codes auch an den Haltestellen auf
Augenhöhe angebracht werden, sodass der Fahrgast die Fahrkarte bereits vor
Fahrtantritt erwerben kann. Durch die Standardisierung der Tickets (z.B.
Kurz-/ Langstrecke) wird der Kaufvorgang zusätzlich vereinfacht und
beschleunigt. Die QR-Codes ermöglichen somit einen schnellen und
unkomplizierten Ticketerwerb und bieten den Vorteil, dass sie platzsparend
und kostengünstig angebracht werden können. Im Vergleich zum elektronischen
Ticketkauf via App unterscheidet sich der Einsatz von QR-Codes dadurch,
dass keine separate App benötigt wird und somit der Download und die
Bedienung einer solchen als Hürde wegfällt. Der Fahrgast wird durch die
Verringerung des kognitiven Aufwands entlastet, da er nicht mehr über die
Wahl des richtigen Tickets für seine Fahrt nachdenken muss. Ebenso entfällt
die Notwendigkeit, sich mit einer potenziell komplexen Bedienung einer App
oder eines Ticketautomaten auseinanderzusetzen. Ein Beispiel für eine
ähnliche Handhabung ist die Twint-Funktion «Parking Pay». Nach dem Parken
kann der QR-Code auf dem Parkautomaten einfach mit der Twint-App gescannt
und der entsprechende Betrag bestätigt werden. Das Parkticket wird dann
automatisch in der App gespeichert und die Parkzeit kann laufend
kontrolliert werden.
Auch wenn diese Massnahme das Nichtlösen von Fahrkarten aufgrund von
Vergesslichkeit oder Inkompetenz verringern kann, ist es wichtig, die
potenziell kontraproduktiven Auswirkungen auf das Verhalten der Fahrgäste
zu berücksichtigen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass eine solche
Massnahme die bewusste Begehung von Beförderungserschleichung erleichtert,
da der vereinfachte Ticketkauf eine sofortige Reaktion auf Kontrollen
ermöglicht. Letztlich wird es wohl darauf ankommen, ob der Gesamtschaden
durch solche Massnahmen verringert werden kann, unabhängig davon, ob es für
Einzelne leichter wird, sich einer Kontrolle zu entziehen.
c) Gewohnheiten brechen
Durch die Wiederholung eines Verhaltens in einem stabilen zeitlichen,
räumlichen und sozialen Kontext (z.B. die morgendliche Kaffeezubereitung)
können Gewohnheiten entstehen.[59]
Diese werden automatisch, unbewusst und intentionsunabhängig ausgeführt.[60]
Erkenntnisse weisen darauf hin, dass die Änderung des
Entscheidungskontextes habitualisiertes Verhalten beeinflussen
kann.[61]
Durch die Veränderung des situativen Rahmens, in dem eine bestimmte
Gewohnheit ausgeübt wird, kann eine bewusstere Entscheidungsfindung
gefördert werden. So wurde in einer Studie festgestellt, dass bei
Studierenden, die die Universität wechselten, gewohnheitsbedingte
Verhaltensweisen in Bezug auf Sport, Zeitungslektüre und Fernsehkonsum
unterbrochen wurden und eine bewusste Selbstkontrolle gefördert wurde.[62]
Eine weitere Möglichkeit, Gewohnheiten zu unterbrechen, ist es, deren
Fortführung aufwendig oder unangenehm zu gestalten.[63]
So kann, wer mit dem Nägelkauen aufhören möchte, bspw. bitterschmeckenden
Nagellack auftragen.[64]
Im Hinblick auf die regelmässige Nutzung der ÖV ohne gültige Fahrkarte
liegt die Vermutung nahe, dass sich Gewohnheitsmuster herausbilden könnten.
Insbesondere bei wiederholter Beförderungserschleichung auf derselben
Strecke und zur selben Zeit könnte sich ein habituiertes Verhalten
entwickeln, das - entgegen einem ökonomischen Modell - automatisiert und
ohne vorgängige Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt. Obschon für die Bestätigung
einer solchen These weitere Untersuchungen erforderlich sind, deuten die
Ergebnisse einer Studie aus Italien darauf hin, dass eine Verbindung
zwischen früherer Beförderungserschleichung und der Wahrscheinlichkeit für
zukünftige Beförderungserschleichung besteht.[65]
Vor diesem Hintergrund sollte eine Präventionsstrategie gezielte Massnahmen
zur Unterbrechung allfälliger Gewohnheiten entwickeln. Dazu kann sich
folgender Nudge eignen: Wer zum ersten Mal bei einer
Beförderungserschleichung erwischt und gebüsst wird, erhält die
Möglichkeit, ein einmonatiges Abonnement für die entsprechende Zone zu
erwerben, wobei der Preis des Abonnements vom regulären Zuschlag abgezogen
wird.[66] Dieses wird durch
ein vertragliches Default-Setting am Ende einer Frist automatisch
verlängert, solange die betroffene Person nicht ausdrücklich kündigt. Die
gebüsste Person wird dabei in eine neue und ungewohnte Situation gebracht
und aus ihrer routinierten Verhaltensweise geholt: Wenn sie die
Beförderungserschleichung fortsetzen möchte, muss sie eine bewusste
Entscheidung treffen und aktiv handeln, indem sie das Abonnement
ausdrücklich kündigt. Dadurch wird das Fortführen der
Beförderungserschleichung aufwendiger und eine deliberative
Auseinandersetzung mit dem bis anhin routinierten Verhalten gefördert.
3. Soziale Normen
a) Mitteilen, was andere tun
Die Evolution hat aus Menschen soziale Gruppenwesen gemacht.[67]
In der Gruppe bestehen höhere Überlebenschancen, daher hat sich der Mensch
soziale Eigenschaften angeeignet, um seinen Platz darin zu sichern.[68]
Er zeigt eine Empfänglichkeit für die Verhaltensweisen und Normen seiner
Mitmenschen und passt sich diesen an,[69]
selbst wenn dies nicht unmittelbar in seinem Interesse liegt und keine
Sanktionen bei einer Missachtung drohen.[70]
Diese Tendenz zur Konformität kann dazu führen, dass Menschen ihr
Verhalten unreflektiert an die Normen und Verhaltensweisen ihrer
Mitmenschen anpassen.[71]
Empirische Studien haben gezeigt, dass Mitteilungen über das normgerechte
Verhalten von Mitmenschen das Verhalten der Adressaten beeinflussen können.[72] So konnte die
Steuerbehörde von Minnesota in einem Experiment die Zahlungsmoral der
Bürger nachweislich verbessern, indem sie ihnen unter anderem mitteilte,
dass die meisten Steuerzahler ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht
einreichen.[73] Aus
ähnlichen Überlegungen heraus wurden an amerikanischen Universitäten
Schilder auf dem Campus aufgestellt, um den Missbrauch von
verschreibungspflichtigen Medikamenten zu bekämpfen. Diese Schilder
enthalten Botschaften wie «94% of students choose not to use illegal drugs»
oder «85% of students don't use medications prescribed to others».[74]
In beiden Fällen ist das Ziel, den Adressaten das erwünschte Verhalten als
gesellschaftliche Norm vor Augen zu führen und damit das abweichende
Verhalten - Steuerbetrug und Drogenmissbrauch - unattraktiv zu machen.[75]
Diese Erkenntnisse können auch zur Prävention von Beförderungserschleichung
genutzt werden. Eine Möglichkeit ist die Anbringung von Plakaten in den ÖV
mit Aufschriften wie «Deine Mitmenschen fahren mit gültigem Ticket. Und
du?», «Die meisten Berner reisen mit gültigem Billett.» oder «Alle um dich
herum haben ein gültige Fahrkarte. Du auch?». In ähnlicher Weise kann beim
elektronischen Kündigungsvorgang von Abonnements vorgegangen werden, indem
folgende Mitteilungen in Form automatischer Informationsfenster erscheinen:
«Bist du sicher, dass du dein Abonnement kündigen möchtest? Die meisten
Abonnenten bleiben bei uns.» oder «Die meisten unserer Kunden behalten ihr
Abonnement bei. Behalten auch Sie Ihr Abonnement bei und reisen Sie legal
und ohne Sorgen.»
Eine weitere Massnahme, die den Conformity Bias nutzbar machen kann, ist
ein Ticketvalidierungssystem, wie es beispielsweise im öffentlichen Verkehr
von Amsterdam verwendet wird. Die sogenannte «OV-Chipkaart» wird innerhalb
der öffentlichen Verkehrsmittel beim Ein- und Aussteigen an einem Lesegerät
gescannt, wobei ein deutlich hörbarer Signalton ertönt. Wenn jedoch ein
ungültiges Ticket gescannt wird, ertönt ein Ton, der sich deutlich vom
üblichen Signalton unterscheidet, und das Lesegerät leuchtet rot statt grün
auf. Durch ein solches System wird das Normverhalten des Reisens mit
gültiger Fahrkarte für alle sichtbar und salienter. Wenn alle um einen
herum die Fahrkarte scannen, wird dieses Verhalten als Norm wahrgenommen.
b) Normbezogene Emotionen
Beim Verhalten von Menschen spielen normbezogene Emotionen wie Schuld- und
Schamgefühle eine wichtige Rolle.[76]
Während Schamgefühle ausgelöst werden, wenn Normüberschreitungen von
anderen beobachtet und bewertet werden, sind Schuldgefühle mit einer
Selbstverurteilung verbunden.[77]
Diverse Autoren haben bereits untersucht, wie mittels Stimulation
normbezogener Emotionen die Entscheidungen von Individuen beeinflusst
werden können.[78]
aa) Schuldgefühle
Als Präventionsmassnahmen, welche über die Stimulierung von Schuldgefühlen
wirken, präsentiert Richard Wortley u.a. das «rule setting» und
«clarifying consequences».[79]
Rule setting bedeutet das Mitteilen von klaren Regeln. Dadurch soll
beim potenziellen Täter das Bewusstsein über die gesellschaftliche Ächtung
der Tat verstärkt und die Tendenz eigene Schuld zu relativieren («At least
I'm not a child-molester»[80])
gehemmt werden.[81]
Clarifying consequences
bezieht sich auf die Kommunikation der
schädlichen sozialen Folgen einer Tat. Dies soll verhindern, dass
potenzielle Täter die Konsequenzen ihrer Handlungen verharmlosen oder das
Viktimisieren des Opfers leugnen.[82]
Die von Wortley vorgeschlagenen Massnahmen lassen sich auf die Prävention
von Beförderungserschleichung übertragen. Beschilderungen mit klaren
Regeln wie «Wer ohne Billette fährt, begeht Fahrgeldbetrug» oder «Reisen
ohne Fahrkarte ist ein Delikt» können das Bewusstsein für die
Verwerflichkeit verstärken und somit potenzielle Täter daran hindern, die
Tat innerlich zu rechtfertigen. Der Hinweis auf die schädlichen Folgen
kann durch Schilder mit Aufschriften wie «Jedes Jahr entsteht ein Schaden
in Millionenhöhe wegen Fahrgeldbetrug» oder «Fahrgeldbetrüger reisen auf
Kosten von Mitmenschen» erfolgen. Diese Vorschläge scheinen überdies
vielversprechend, da sie genau den Empfehlungen der bereits erwähnten
australischen Studie entsprechen.[83]
Rechtfertigende Einstellungen wie «It's no big deal, to travel without
paying if you meant to pay» wurden dort als einer der Hauptfaktoren für
eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Beförderungserschleichung identifiziert.[84] Die Autorschaft
empfiehlt daher, gezielt darauf hinzuweisen, dass die
Beförderungserschleichung ein ernstzunehmendes Fehlverhalten darstellt und
andere Menschen schädigen kann.[85]
bb) Schamgefühle
Nebst der Stimulierung von Schuldgefühlen durch das Kommunizieren
moralischer Verurteilung präsentiert Wortley das Erzeugen von Scham als
Abschreckungsmassnahme. Die dazugehörige Technik
«Increasing Social Condemnation»
soll die Begehung einer Tat an das unangenehme
Gefühl der Scham durch die Kritik der Öffentlichkeit knüpfen.[86]
Konkret hiesse das, die natürliche Kontrolle durch Mitmenschen zu
ermöglichen und die Tatbegehung salienter zu gestalten. Als Beispiel hierzu
dient etwa der weitverbreitete Mythos von Schwimmbadwasser, das sich mit
der Zugabe von Urin blau verfärbt.[87]
Das Urinieren in Schwimmbädern würde dadurch für die Öffentlichkeit besser
sichtbar und daher mit dem Gefühl der Scham verbunden.
Hinsichtlich der Verhinderung der Beförderungserschleichung besteht hier
ein Bezug zum bereits erwähnten Amsterdamer Validierungssystem. Wer in
einem solchen System ohne Fahrkarte reist, kann sich nur schwer dem Blick
der Öffentlichkeit entziehen. Wer ein ungültiges Ticket scannt, macht dies
durch die Signalisierung beim Scannen den Mitreisenden bekannt und riskiert
öffentliche Kritik. Dabei riskiert auch aufzufallen, wer das öffentliche
Verkehrsmittel betritt, ohne überhaupt ein Ticket zu scannen.
Personen, die sich der Beförderungserschleichung bedienen, können
schliesslich durch einen auffälligeren Kontrollvorgang abgeschreckt werden.
Eine ungewöhnliche Umsetzungsmöglichkeit, die hier eher der
Veranschaulichung dient, ist das Abspielen von Musik durch das
Kontrollpersonal während der Fahrkartenkontrolle. Dies würde die
Aufmerksamkeit der Fahrgäste auf die Kontrolle lenken und somit die
Wahrnehmbarkeit erhöhen.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Einsatz solcher Nudges die Gefahr der
Stigmatisierung von Menschen birgt, die aufgrund von finanziellen
Schwierigkeiten oder Sprachproblemen ohne Fahrkarte reisen. Solche
unerwünschten Nebeneffekte sollten daher bei der Gestaltung von Nudges
berücksichtigt werden.
V. Schlusswort
Zuschläge, Bussen und Ersatzfreiheitsstrafen sind die Mittel, mit welchen
auf Beförderungserschleichung reagiert wird. Dabei handelt es sich um
eingriffs- und kostenintensive Massnahmen, die Prävention durch
Abschreckung bewirken sollen. Die Wirksamkeit solcher Massnahmen und die
damit verbundenen Rationalitätsannahmen über menschliches Verhalten sind
empirisch nicht belegt. Anstelle dieses präskriptiven Ansatzes wäre es
daher sinnvoll, eine plastischere Perspektive einzunehmen, die empirische
Befunde berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund erscheint der Nudging-Ansatz
vielversprechend. Er nutzt Erkenntnisse über irrationale Urteils- und
Verhaltenstendenzen, um das Verhalten von Menschen durch eine Veränderung
des Entscheidungsumfeldes zu beeinflussen. Nudges sind freiheitsschonend,
mit geringem Aufwand verbunden und basieren auf empirischen Befunden über
menschliches Urteilen und Verhalten.
Das Ziel dieses Beitrags war es, potenzielle Umsetzungsmöglichkeiten für
Nudging zur Prävention von Beförderungserschleichung zu erörtern. Dabei
wurden basierend auf einer summarischen Analyse bestehender Sekundärdaten
und experimenteller Befunde verschiedene Nudges entwickelt und
diskutiert. Diese bieten praktische Handlungsansätze, um Fälle von
Beförderungserschleichung zu reduzieren. Insbesondere die Spezifizierung
der Nudges auf bestimmte Tätertypen, ermöglicht es, der Diversität der
(Hinter-)Gründe für Beförderungserschleichung auf vielfältige Weise zu
begegnen. Allerdings sind gerade hier mögliche Nachteile zu beachten.
Spezifische Nudges, die bei einem Tätertyp wirken, können bei anderen
kontraproduktiv sein. Die Realwelt-Anwendung solcher Nudges wirft daher
noch Fragen auf. Um abschliessende Aussagen machen zu können, muss deren
Effektivität empirisch überprüft werden.
Abschliessend lässt sich sagen, dass bei der Umsetzung von Nudging als
Präventionsmittel sowohl politische als auch praktische Hürden bestehen
können. Einerseits deutet sich mit einem entsprechenden Ansatz und dem ihm
zugrundeliegenden Menschenbild ein Paradigmenwechsel an, der insbesondere
im Bereich der Verbrechensbekämpfung auf Widerstand stossen könnte: Wie
offen sind wir für neue Wege in einem Bereich, in dem steigende
Sicherheitserwartungen[88]
herrschen? Ferner ergeben sich praktische Fragen in Bezug auf den Übergang
aus der isolierten und experimentellen Umgebung von Studien in die komplexe
Realität des Verbrechens mit all ihren Formen, Täterprofilen und Motiven.
Für einen erfolgreichen Einsatz von Nudging in der Kriminalprävention
müssen diese Fragen beantworten werden.
[2] Bundesgesetz über
die Personenbeförderung vom 20. März 2009
(Personenbeförderungsgesetz, PBG;
SR 745.1).
[3] Website von
Bernmobil,
Fahrausweiskontrolle, Stichwort «Zuschläge und Fristen», «Reisender ohne gültigen
Fahrausweis».
[4] Schweizerisches
Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB;
SR 311.0).
[5] So viel kostet
ein Kurzstreckenbillett bei Bernmobil.
[6] Vgl. Lorenz
Biberstein / Martin Killias, Ersatzfreiheitsstrafen im Kanton
Zürich. Schlussbericht für das Amt für Justizvollzug (JuV) des
Kantons Zürich, Lenzburg 2019, S. 64 ff. Der Betrag von 259.50
Franken basiert auf eigenen Berechnungen mit den in der Studie
erhobenen direkten und indirekten Kosten pro Aufenthaltstag im 2018
(direkte Kosten von CHF 1 Mio. und indirekte Kosten von CHF 4.9 Mio
durch die Anzahl Aufenthaltstage von 22'736).
[7] Biberstein/Killias
(Fn. 6), S. 32.
[8] Regula Imhof,
Determinanten kriminellen Verhaltens. Überprüfung eines erweiterten
Rational Choice-Modells, Bern 2010, S. 192.
[10] Kunz (Fn. 9),
S. 145; Josef Naef, Wirtschaftsliberalismus: wird Freiheit zur
Fata Morgana?, München 2014, S. 33.
[11] Eyal Zamir /
Doron Teichman, Behavioral Law and Economics, New York 2018, S.
434.
[12] Vgl. Martin
Killias / David Scheidegger / Peter Nordenson, The Effects of
Increasing the Certainty of Punishment: A Field Experiment on
Public Transportation, European Journal of Criminology 2009, S. 387
ff. Die Studie zeigt einen Zusammenhang zwischen verstärkten
Kontrollen und einem Rückgang der Beförderungserschleichung in
Regionalzügen in Zürich und deutet darauf hin, dass die
Sanktionswahrscheinlichkeit einen Einfluss auf die
Abschreckungswirkung hat.
[13] Vgl. Helmut
Kury, Zur (Nicht-)Wirkung von Sanktionen: Ergebnisse
internationaler empirischer Untersuchungen, Soziale Probleme 2013,
S. 31 ff.; Jana Thomas, Zur abschreckenden Wirkung von Strafe:
Eine Untersuchung der Sanktionswirkung auf junge Straftäter, Kiel
2014, S. 362 ff.
[14] Vgl. unten
«III.1. Der irrationale Mensch».
[15] Anna Coninx,
Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafens und aktuelle
Entwicklungen im Massnahmenrecht, recht 2016, S. 158.
[16] Vgl.
Biberstein/Killias (Fn. 6), S. 64 ff.
[17] Vgl. Mark
Schweizer, Kognitive Täuschungen vor Gericht: eine empirische
Studie, Zürich 2005, Rz. 38 und 59 ff.
[18] Amos Tversky /
Daniel Kahneman, Judgment under Uncertainty: Heuristics and Biases,
Science, New Series 1974, S. 1124 ff.
[19] Greg Pogarsky
/ Sean Patrick Roche / Justin T. Pickett, Heuristics and Biases,
Rational Choice, and Sanction Perceptions, Criminology 2017, S. 93.
[20] Richard H.
Thaler / Cass R. Sunstein, Nudge: wie man kluge Entscheidungen
anstösst, 13. Aufl., Berlin 2018, S. 42.
[21]
Tversky/Kahneman (Fn. 18), S. 1128.
[22] Thaler/Sunstein
(Fn. 20), S. 39 f.
[23]
Tversky/Kahneman (Fn. 18), S. 1124.
[24] Vgl.
Thaler/Sunstein (Fn. 20), S. 44 f.
[25] Vgl. Amos
Tversky / Daniel Kahneman, Judgement under uncertainty: Heuristics
and biases, in: Kahneman/Slovic/Tversky (Hrsg.), Judgment under
uncertainty: heuristics and biases, Cambridge 1982, S. 3 ff.
[26] Cass R.
Sunstein, Empirically Informed Regulation, The University of
Chicago Law Review 2011, S. 1350.
[27] Wendy Wood /
Jeffrey M. Quinn / Deborah A. Kashy, Habits in everyday life:
Thought, emotion, and action, Journal of Personality and Social
Psychology 2002, S. 1281 ff.; Paul Dolan / Michael Hallsworth /
David Halpern / Dominic King / Ivo Vlaev, MINDSPACE - Influencing
behaviour through public policy, London 2010, S. 73.
[28] Thaler/Sunstein
(Fn. 20), S. 79 ff.; Cristina Bicchieri / Erte Xiao, Do the right
thing: but only if others do so, Journal of Behavioral Decision
Making 2009, S. 191 ff.
[29] Richard H.
Thaler, From Homo Economicus to Homo Sapiens, Journal of Economic
Perspectives 2000, S. 139 ff.
[30] Thaler/Sunstein
(Fn. 20), S. 9 f.
[31] Zur
Unterscheidung zwischen paternalistischen Nudges und Nudges, die die
Interessen Dritter schützen, siehe Hafe
z
Ismaili M'hamdi / Medard Hilhorst / Eric A. P. Steegers / Inez de
Beaufort, Nudge me, help my baby: on other-regarding nudges, J Med
Ethics 2017, S. 3 ff.
[32] Thaler/Sunstein
(Fn. 20), S. 15.
[33] Thaler/Sunstein
(Fn. 20), S. 9.
[34] Thaler/Sunstein
(Fn. 20), S. 9 ff.
[35] Thaler/Sunstein
(Fn. 20), S. 11 ff.
[36] Dieses
Beispiel ist fiktiv und soll die Funktionsweise des Nudging-Ansatzes
veranschaulichen.
[37] Coninx (Fn.
15), S. 163 und 165.
[38] Zamir/Teichman
(Fn. 11), S. 446.
[39] Regula Imhof,
Determinanten kriminellen Verhaltens, Empirische Überprüfung eines
erweiterten Rational Choice-Modells, Diss. Bern 2010, S. 194.
[40] Imhof (Fn. 39),
S. 182.
[41] Greg Pogarsky /
Shaina Herman, Nudging and the choice architecture of offending
decisions, Criminology & Public Policy 2019, S. 3.
[42] Pogarsky/Herman
(Fn. 41), S. 3.
[43] Cass R.
Sunstein / Richard H. Thaler / Christine Jolls, A Behavioral
Approach to Law and Economics, 50 Stanford Law Review 1998, S.
1538.
[44]
Sunstein/Thaler/Jolls (Fn. 43), S. 1538.
[45] Cass R.
Sunstein / Adrian Vermeule, Is Capital Punishment Morally
Required? The Relevance of Life-Life Tradeoffs, SSRN Journal 2005,
S. 714.
[46] Vgl.
Sunstein/Thaler/Jolls (Fn. 43), S. 1538.
[47] Graham Currie
/ Alexa Delbosc, An empirical model for the psychology of
deliberate and unintentional fare evasion, Transport Policy 2017,
S. 28.
[49] Vgl.
Thaler/Sunstein (Fn. 20), S. 142.
[50] Daniel Nettle
/ Melissa Bateson / Kenneth Nott, «Cycle Thieves, We Are Watching
You»: Impact of a Simple Signage Intervention against Bicycle Theft,
PLoS ONE 2012, S. 2.
[51]
Nettle/Bateson/Nott (Fn. 50), S. 3.
[52] Vgl.
Thaler/Sunstein (Fn. 20), S. 55 f.
[53] Vgl.
Thaler/Sunstein (Fn. 20), S. 56.
[54] Eric J. Johnson
/ Daniel Goldstein, Do Defaults Save Lives?, Science 2003, S. 1338
f.; Thaler/Sunstein (Fn. 20), S. 244 ff.
[55] Eric J. Johnson
/ John Hershey / Jacqueline Meszaros / Howard Kunreuther, Framing,
probability distortions, and insurance decisions, Journal of Risk
and Uncertainty 1993, S. 46 ff.
[56] John Beshears /
James J. Choi / David Laibson / Brigitte C. Madrian, The Importance
of Default Options for Retirement Savings Outcomes: Evidence from
the United States, in: Brown/Liebman/Wise (Hrsg.), Social Security
Policy in a Changing Environment, Chicago 2009, S. 167 ff.
[57] Beim
Generalabonnement der SBB ist dies grundsätzlich bereits der Fall.
[58] Vgl.
Pogarsky/Herman (Fn. 41), S. 8.
[59] Anthony M.
Pascoe / Wendy Wood, Habits, in: Baumeister/Vohs (Hrsg.),
Encyclopedia of Social Psychology, Thousand Oaks et al. 2007, S.
407.
[60] Vgl. Asaf Mazar
/ Wendy Wood, Defining Habit in Psychology, in: Verplanken (Hrsg.),
The Psychology of Habit, Cham 2018, S. 17 f.
[61] Wendy Wood /
Leona Tam / Melissa Guerrero Witt, Changing circumstances,
disrupting habits, Journal of Personality and Social Psychology
2005, S. 924; Elizabeth De Sombre, Why Good People Do Bad
Environmental Things, Oxford 2018, S. 117.
[62] Wood/Tam/Witt
(Fn. 61), S. 918 ff.
[63] Thaler/Sunstein
(Fn. 20), S. 306.
[64] Thaler/Sunstein
(Fn. 20), S. 306.
[65] Benedetto
Barabino / Sara Salis / Bruno Useli, What are the determinants in
making people free riders in proof-of-payment transit systems?
Evidence from Italy, Transportation Research Part A: Policy and
Practice 2015, S. 195.
[66] Der
Abonnementpreis sollte auf den Zuschlag angerechnet werden, damit
sich der Nudge nicht strafverschärfend auswirkt.
[67] Vgl. Charles
Darwin, The descent of man, and selection in relation to sex,
London 1871, S. 158 ff.
[69] Vgl.
Pogarsky/Herman (Fn. 41), S. 4; Thaler/Sunstein (Fn. 20), S. 79 ff.
[70] Bicchieri/Xiao
(Fn. 28), S. 191.
[71] Vgl. Solomon
Asch, Effects of group pressure upon the modification and
distortion of judgments, in: Guetzkow (Hrsg.), Groups, leadership
and men; research in human relations, Pittsburgh 1951, S. 177 ff.;
Kassiani Nikolopoulou,
What Is Conformity Bias? Definition & Examples, scribbr.com vom 5. März 2023.
[72] Bicchieri/Xiao
(Fn. 28), S. 191 ff.; Robert B. Cialdini / Raymond R. Reno / Carl A.
Kallgren, A focus theory of normative conduct: Recycling the
concept of norms to reduce littering in public places., Journal of
Personality and Social Psychology 1990, S. 1015 ff.; Noah J.
Goldstein / Robert B. Cialdini / Vladas Griskevicius, A Room with a
Viewpoint: Using Social Norms to Motivate Environmental Conservation
in Hotels, Journal of Consumer Research 2008, S. 472 ff.
[73] Stephen
Coleman, The Minnesota Income Tax Compliance Experiment-State Tax
Results, St. Paul 1996, S. 18 f. und 51.
[74] Pogarsky/Herman
(Fn. 41), S. 5.
[75] Vgl.
Pogarsky/Herman (Fn. 41), S. 5.
[76] Vgl. Jonathan
Haidt, The moral emotions, in: Davidson/Scherer/Goldsmith (Hrsg.),
Handbook of affective sciences, Oxford 2003, S. 852 ff.; Carlos
Andres Trujillo / Catalina Estrada-Mejia / Jose A. Rosa,
Norm-focused nudges influence pro-environmental choices and
moderate post-choice emotional responses, PLoS ONE 2021, S. 4.
[77]
Trujillo/Estrada-Mejia/Rosa (Fn. 76), S. 4.
[78] James K.
Rilling / David A. Gutman / Thorsten R. Zeh / Giuseppe Pagnoni /
Gregory S. Berns / Clinton D. Kilts,
A Neural Basis for Social Cooperation, Neuron 2002, S. 395 ff.; Trujillo/Estrada-Mejia/Rosa (Fn. 76),
S. 1 ff.;
Richard Wortley, Guilt, shame and situational crime prevention,
in: Ross Homel (Hrsg.), The Politics and Practice of
Situational Crime Prevention, Monsey 1996, S. 115 ff.
[79] Wortley (Fn.
78), S. 120 f.
[80] Wortley (Fn.
78), S. 119.
[81] Wortley (Fn.
78), S. 120.
[82] Wortley (Fn.
78), S. 121.
[83] Currie/Delbosc
(Fn. 47), S. 27.
[84] Currie/Delbosc
(Fn. 47), S. 26 f.
[85] Currie/Delbosc
(Fn. 47), S. 27.
[86] Wortley (Fn.
78), S. 124.
[87] Wortley (Fn.
78), S. 124.
[88] Vgl. Anna
Coninx / Martino Mona, Strafprozessualer Zwang und positive
Schutzpflichten - Verbrechensverhütung als Legitimation von
Zwangsmassnahmen, ZStrR 2017, S. 1; Bernd-Dieter Meier,
Kriminologie, 5. Aufl., München 2016, S. 255.