Publikation von Urteilen durch Gerichte
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.8Abstract
«Ein Urteil, dessen Begründung die gebotene Überzeugungskraft hat, gewinnt weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung, so dass es nicht nur die Parteien, sondern die Öffentlichkeit angeht.»
Oskar Bosshardt, alt Präsident des Zürcher Verwaltungsgerichts
Veröffentlicht
2014-10-22
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Articles
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