Strafbares Streben nach Freiheit?
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.72Abstract
Die Autoren nehmen den vom Obergericht des Kantons Zürich am 13. Oktober 2017 bestätigten Schuldspruch gegen Hassan Kiko wegen Anstiftung zum Entweichenlassen von Gefangenen (Art. 24 Abs. 1 i.V.m. Art 319 StGB) zum Anlass, die Strafbarkeit der Anstiftung zur eigenen Freilassung einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Während Hassan Kiko die Gefängniswärtern Magdici zwar «zur Tat bestimmt» und damit angestiftet hat, ist die formalistische Abgrenzung von Art. 305 und 285 StGB anhand vermeintlich verschiedener Rechtsgüter abzulehnen. In Anlehnung an den Fall Dammann sabotiert der Gefangene, welcher eine Wärterin bittet, ihn freizulassen, nicht das Vertrauen in die Justiz, sondern reklamiert seine «excusable aspiration à la liberté». Triebfeder ist der Selbstschutz, es liegt mithin reine Selbstbegünstigung vor.Veröffentlicht
2018-07-03
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Rubrik
Strafrecht | droit pénal | diritto penale | criminal law
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