Verwertbarkeit privater Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren

Autor/innen

  • Matthias Maager

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.67

Abstract

Trotz der steigenden Zahl an privaten Dashcams, welche auf schweizerischen Strassen eingesetzt werden, bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten darüber, ob Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren verwertet werden dürfen. Der Autor widmet sich deshalb der Frage, unter welchen Voraussetzungen zivil- und datenschutzrechtswidrige Dashcam-Aufzeichnungen, die durch Private erhoben wurden, im Strafverfahren verwertbar sind. Es zeigt sich, dass solche Aufzeichnungen verwertet werden dürfen, wenn sie von den Strafverfolgungsbehörden rechtmässig hätten erlangt werden können und eine Interessenabwägung für deren Verwertung spricht. Ferner sind rechtswidrige Dashcam-Aufzeichnungen zugunsten des Beschuldigten zuzulassen, wenn sie diesen entlasten.

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Veröffentlicht

2018-05-25

Ausgabe

Rubrik

Strafrecht | droit pénal | diritto penale | criminal law