Sind Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Ripple (XRP) als Sachen im Sinne des ZGB zu behandeln?
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.65Abstract
Die Autoren gehen der Frage nach, ob Kryptowährungen als Sachen im Sinne des ZGB aufgefasst und daran namentlich Eigentumsrechte begründet werden können. Dabei werden zunächst technische Grundlagen der sog. Blockchain-Technologie und der drei nach Markkapitalisierung grössten Kryptowährungen Bitcoin (BTC), Ethereum (Ether, ETH) und Ripple (XRP) dargestellt. Sodann wird untersucht, ob diese Kryptowährungen die Eigenschaften erfüllen, welche für die Qualifikation eines Objektes als Sache im Sinne des ZGB vorliegen müssen, und welches die Folgen einer solchen Qualifikation sind. Im Sinne einer modernen Auslegung des Sachbegriffs schliessen sich die Autoren der Auffassung an, wonach Kryptowährungen grundsätzlich als Sache und damit als Gegenstand des Eigentums zu behandeln sind.Veröffentlicht
2018-05-08
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Privatrecht | droit privé | diritto privato | private law
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