Anspruch auf staatliche Kostenbeteiligung bei ambulanten Pflegeleistungen
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.61Abstract
Erbringt eine Pflegefachperson auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung ambulante Pflegeleistungen, werden die Kosten zwischen Krankenversicherer, öffentlicher Hand und Leistungsempfänger aufgeteilt. Gemäss Bundesgericht kann der Beitrag des Staates zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirksamkeit der Leistungen von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Dass der Krankenversicherer seine Leistungspflicht anerkennt, bedeutet nicht, dass auch der Staat seinen Anteil vergüten muss.Veröffentlicht
2018-02-26
Ausgabe
Rubrik
Öffentliches Recht | droit public | diritto pubblico | public law
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