Namensänderungen strafrechtlich Verurteilter nach identifizierender Medienberichterstattung
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.172Abstract
In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz mindestens 18 Gesuche auf Namensänderungen von strafrechtlich verurteilten Personen eingereicht, oftmals begründet mit einer identifizierenden medialen Berichterstattung. Von den Kantonen wurden diese mehrheitlich abgelehnt. In diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass diese Praxis zu restriktiv ist, da bei identifizierender Berichterstattung und damit einhergehender Stigmatisierung einer Person als kriminell die Namensänderung zur Beseitigung der resultierenden Nachteile offenstehen muss. Wir argumentieren, dass die Ablegung dieses Stigmas einen achtenswerten Grund darstellt und zudem eine allfällige Missbräuchlichkeit der Namensänderung einfach verhindert werden kann. Weiter gehen wir auf den Zeitpunkt der Änderung ein und sprechen uns dafür aus, diesen bereits während des Vollzugs einer allfälligen Inhaftierung anzusetzen.
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Copyright (c) 2021 Benjamin Stückelberger, Evin Yesilöz, Damian Cavallaro
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