Regalrechte: Patentgebühren und die Rechtsgleichheit
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.164Abstract
Regalrechte sind historische Monopole der Kantone. Die Rechtsprechung lässt den Kantonen bei der Ausübung ihrer Regalrechte grosse Freiräume. Obwohl es heute als unbestritten gilt, dass die Kantone auch im Rahmen ihrer Regalrechte die Rechtsgleichheit respektieren müssen, lässt es die Rechtsprechung zu, dass auswärtige Personen gegenüber Personen mit Wohnsitz im Kanton erheblich benachteiligt werden. Dies gilt insbesondere bezüglich Patentgebühren. Der Autor setzt sich mit dieser Praxis kritisch auseinander und versucht aufzuzeigen, weshalb er die Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht mehr für zeitgemäss hält.
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