Corona-Prävention im Straf- und Massnahmenvollzug
Temporäre Einschränkungen der Therapiefrequenz und Grenzen der ausserordentlichen bedingten Entlassung
DOI:
https://doi.org/10.21257/sg.130Abstract
Die Corona-Pandemie erfordert diverse Anpassungen im Justizvollzug. Dabei sind teilweise neue, unbekannte Wege einzuschlagen. Die Autoren gehen im nachfolgenden Beitrag den Fragen nach, ob temporäre Einschränkungen der Therapiefrequenz juristisch zulässig sind und ob der anzustrebenden Reduktion des Insassenbestands mit einer extensiven Auslegung von Art. 86 Abs. 4 StGB begegnet werden könnte. Während die erste Frage bei strikter Beachtung der Verhältnismässigkeit zu bejahen ist, wird die systematische Anwendung von Art. 86 Abs. 4 StGB als Lösungsoption verworfen.
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Copyright (c) 2020 Thierry Urwyler, Thomas Noll, Astrid Rossegger
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