Zurückhaltendes Urteil mit weitreichenden Folgen: Bundesgericht erklärt Bündner Wahlsystem für verfassungswidrig

Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_495/2017 vom 29. Juni 2019

Autor/innen

  • Marco Ehrat

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.117

Abstract

Das kürzlich ergangene Bundesgerichtsurteil zum Bündner Parlamentswahlsystem ist das jüngste in einer Reihe von Entscheiden, in denen das Bundesgericht seit 2002 seine Rechtsprechung zu kantonalen Wahlsystemen weiterentwickelt und reformiert hat. Mit der Beschwerde wurde auch eine langjährige innerkantonale Debatte über das Wahlsystem auf Bundesebene getragen. Das Bundesgericht beschäftigte sich erstmals mit einem «reinen Majorzsystem», wobei es die Rechtsprechung zu gemischten Wahlsystemen (Proporz/Majorz) weitgehend auf reine Majorzsysteme übertrug – und eine erstaunlich tiefe Hürde für deren Verfassungskonformität aufstellte. Doch auch diesen Anforderung genügt das Bündner Wahlsystem nicht.

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Veröffentlicht

2020-01-27

Ausgabe

Rubrik

Öffentliches Recht | droit public | diritto pubblico | public law