Der Herausgabeanspruch gemäss Art. 75 E-FIDLEG

Autor/innen

  • Nicolas Dommer

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.70

Abstract

Voraussichtlich Mitte 2019 wird das neue Finanzdienstleistungsgesetz in Kraft treten, das unter anderem den Schutz der Kunden von Finanzdienstleistern bezweckt. Hierzu wird den Kunden in Art. 75 E-FIDLEG ein jederzeitiger Anspruch auf Herausgabe einer Kopie ihres Dossiers sowie sämtlicher weiterer sie betreffende Dokumente, die der Finanzdienstleister im Rahmen der Geschäftsbeziehung erstellt hat, eingeräumt. Seinen Zweck, eine Lücke im Kundenschutz zu schliessen, erfüllt dieser vorgesehene Herausgabeanspruch indessen nur dann, wenn die auftragsrechtlichen Bestimmungen auf das Verhältnis zwischen Kunde und Finanzdienstleister nicht anwendbar sind. Ansonsten gewährt Art. 400 OR dem Kunden bereits heute einen weitergehenden, jedoch kostenpflichtigen Informationsanspruch.

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Veröffentlicht

2018-06-21

Ausgabe

Rubrik

Informationsrecht | droit de l'information | diritto dell'informazione | information law