Lausanner Nebelpetarden zu Facebook

Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 6B_440/2019 vom 18. November 2020 (zur Publikation vorgesehen)

Autor/innen

  • Matthias Schwaibold

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.162

Abstract

Das Bundesgericht prüft die Anwendung des Medienstrafrechts auf die Social-Media-Plattform «Facebook». Die Frage, ob Facebook ein Medium sei, wird zwar traktiert, aber nicht wirklich beantwortet. Zudem bleibt völlig unklar, warum das Haftungsprivileg des Art. 28 StGB im vorliegenden Zusammenhang nicht gilt, obwohl Facebook ein Medium zu sein scheint.

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Veröffentlicht

2021-01-15

Ausgabe

Rubrik

Strafrecht | droit pénal | diritto penale | criminal law