Ist die Standardabkommen-Praxis Geschichte?

Autor/innen

  • Louis Gebistorf

DOI:

https://doi.org/10.21257/sg.157

Abstract

Nach Inkrafttreten der Neuregelung des fakultativen Staatsvertragsreferendums im Jahr 2003 haben Bundesrat und Bundesversammlung begonnen, nach der sogenannten «Standardabkommen-Praxis» vorzugehen. Dies hatte zur Konsequenz, dass standardisierte völkerrechtliche Verträge grundsätzlich nicht dem fakultativen Referendum unterstellt wurden. Trotz teils deutlicher Kritik aus der Rechtswissenschaft an der Verfassungsmässigkeit dieser Praxis wurde über Jahre an der Praxis festgehalten und zudem mehrfach versucht, diese zu kodifizieren. Dieser Beitrag untersucht die Entwicklung der Referendumsunterstellung von standardisierten völkerrechtlichen Verträgen von 2003 bis heute. Dabei werden Inkonsistenzen im Handeln der Behörden dargelegt. Die Zulässigkeit einer Kodifizierung der Standardabkommen-Praxis wird geprüft und verneint. Die Untersuchung ergibt, dass vieles darauf hindeutet, dass die Standardabkommen-Praxis ein definitives Ende gefunden hat.

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Veröffentlicht

2020-11-18

Ausgabe

Rubrik

Öffentliches Recht | droit public | diritto pubblico | public law